Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB

 

Im rechtsgeschäftlichen Verkehr werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen und der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Firma Martin Mika Immobilien (nachfolgend „Makler“ genannt) für den jeweiligen Vertragspartner des Maklers (Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer/Eigentümer, Auftraggeber, Kunde) zugrunde gelegt. Ergänzend und nachrangig gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 652 ff. BGB), die allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und das Maklergesetz. Der Vertragspartner des Maklers wird nachfolgend einheitlich „Kunde“ genannt.

 

 

1. 

Die Firma Martin Mika Immobilien vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw.

Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von der Firma Martin Mika Immobilien angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zustande.

Der Kunde der Firma Martin Mika Immobilien verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Firma Martin Mika Immobilien vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder im Exposé oder innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 4,76 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlich gültigen MwSt. zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

 

2.

Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderes vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber der Firma Martin Mika Immobilien sein. Sollte es in Ausnahmefällen zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter als Auftraggeber der Firma Martin Mika Immobilien kommen und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung einer Wohnung danach von Martin Mika Immobilien eingeholt werden, beträgt die Provision des Mieters 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt.

 

 

 

3.

Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist.

Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Die Maklerprovision ist unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Mietvertrages fällig.

 

 

 

4.

Bei Vertragsschluss durch wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Unternehmen oder Personen bzw. Familienangehörige des Kunden gelten der Provisionsanspruch und die allgemeinen Geschäftsbedingungen wie für den Kunden selbst.

 

 

 

5.

Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

 

 

 

6.

Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Courtageanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.

 

 

 

7.

Sämtliche Angaben und vorgelegte Unterlagen zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben oder Unterlagen (z.B. Energieausweis) oder für das Fehlen von Angaben oder Unterlagen, die der Kunde dem Makler nicht ausgehändigt hat, übernimmt die Firma Martin Mika Immobilien keine Gewähr oder Haftung. Die Firma Martin Mika Immobilien ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Ihr ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich.

 

 

 

8.

Die durch die Firma Martin Mika Immobilien übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Firma Martin Mika Immobilien gestattet. Die Firma Martin Mika Immobilien weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben. Der Kunde haftet gegenüber Martin Mika Immobilien in Höhe der vereinbarten Provision, sofern dieser vorsätzlich oder fahrlässig das für ihn bestimmte Angebot Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt.

 

 

 

9.

Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Firma Martin Mika Immobilien auf Schadenersatz in Höhe der Provision.

 

 

 

10.

Der Firma Martin Mika Immobilien steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

 

 

 

11.

Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Firma Martin Mika Immobilien – ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt die Firma Martin Mika Immobilien keine Haftung.

 

 

 

12.

Ist dem Kunden der Firma Martin Mika Immobilien das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich, das ist spätestens innerhalb einer Woche, gegenüber der Firma Martin Mika Immobilien mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb der Frist erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.

 

 

 

13.

Die Firma Martin Mika Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden (Doppeltätigkeit für die jeweils andere Seite).

 

 

 

14.

Der Kunde verpflichtet sich, die Firma Martin Mika Immobilien umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Firma Martin Mika Immobilien das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an die Firma Martin Mika Immobilien einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 4,76 % inkl. der ges. MwSt. des vereinbarten Kaufpreises zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Firma Martin Mika Immobilien unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.

 

 

 

15.

Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.

 

 

 

16.

Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.

 

 

 

17.

Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist, berührt diese die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.

 

 

 

18.

Die Firma Martin Mika Immobilien und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Firma Martin Mika Immobilien in Düren.

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Alle Rechte vorbehalten.

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Johann-Kindgen-Weg 9                    Tel.: 0176 60 50 41 32

52388 Nörvenich                                                                     

 

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